Wir haben unsere Stornobedingungen in Bezug auf Corona-Situation angepasst und garantieren eine kostenlose Stornierung bis 2 Tage vor Anreise unter folgenden Bedingungen:
Positive Covid-19 Testung von Ihnen oder einem Mitreisenden (Nachweis über eine positives Testergebnis erforderlich)
Bestehende Reisewarnung (höchste Stufe) für die Region Osttirol
Corona Ampel steht auf ROT in der Region Osttirol
Der Hotelbetrieb wurde behördlich geschlossen
* Auf eine Anzahlung wird verzichtet. Gerne können Sie Ihren Urlaubstermin kostenlos verschieben.
Anreise mit dem PKW:
Anreise mit der Bahn:
Anzahlung
Zur Fixierung Ihrer Buchung bitten wir um eine Anzahlung in der angegebenen Höhe innerhalb von zwei Wochen. Die Buchung ist erst mit Erhalt der Anzahlung fix.
Check-in / Check-out
Am Anreisetag ab ca. 14:00 Uhr, bei Frühanreisen bitten wir um telefonische Kontaktierung!
Am Abreistag bitten wir das Zimmer bis 10:00 Uhr freizugeben.
Einrichtungen
Europäische Reiseversicherung
Bis zu Reisebeginn kann noch viel passieren. Ob Todesfall in der Familie, unerwartete Erkrankung oder Arbeitsplatzverlust, die Hotelstorno Plus übernimmt die Kosten ohne Selbstbehalt bei Stornierung, vorzeitiger Abreise, verspätetem Reiseantritt und unfreiwilliger Urlaubsverlängerung sowie Such- und Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung). Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis 31 Tage in Europa.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne eine „Europäische Reiseversicherung“ oder auf unserem Buchungsportal können Sie die Reiseversicherung direkt dazu buchen.
Öffnungszeiten
Sommersaison:
von Mitte Juni bis Ende September
Wintersaison:
von Mitte Dezember bis einschließlich Ostern
Service
Parkplatz
Kostenlose Nutzung
Familienurlaub
Zentrale Lage
Zahlungsmöglichkeiten
Freizeit
Langlaufen / Skifahren
Stornogebühren
Rücktritt durch den Vetragspartner - Stornogebühren
§ 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
§ 5.6 Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraumes ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
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Verpflegung
Datenschutz
Alle Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie hier.